Montag, 15. November 2004
Ich hab's getan
pandora66, 15:13h
Nämlich das Opal- Abo gekündigt.
Leider muss ich das Dezember- Abo noch nehmen, weil zu spät gekündigt.
Angeblich ist schon alles verpackt und eine Kündigung nicht möglich. (Was passiert, wenn ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch mache?! Oder die Einzugsermächtigung sperre?!)
Naja, die 6 Knäuel mehr machen das Kraut auch nicht fett...
Leider muss ich das Dezember- Abo noch nehmen, weil zu spät gekündigt.
Angeblich ist schon alles verpackt und eine Kündigung nicht möglich. (Was passiert, wenn ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch mache?! Oder die Einzugsermächtigung sperre?!)
Naja, die 6 Knäuel mehr machen das Kraut auch nicht fett...
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nadelspiel,
15. Nov 2004, 15:26
Hallo Britt,
Vom Rückgaberecht kannst Du in jedem Fall gebrauch machen.
Liebe Grüße,
Melanie
Vom Rückgaberecht kannst Du in jedem Fall gebrauch machen.
Liebe Grüße,
Melanie
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pandora66,
15. Nov 2004, 15:41
Hallo Melanie,
danke für Deinen Kommentar! Vielleicht sollte ich das auch tun, denn die Art und Weise (Grund der Kündigungsfrist, wo doch noch Bestellungen zum Beipacken bis 16.11.04 entgegen genommen werden und widersprüchliche Aussagen -lt Mail 4 Wochen vorher, auf der HP steht 3 Wochen) finde ich nicht okay. Als Geschäftsmann würde ich in diesem Fall auch mal nach dem "Warum" fragen...
lg
Britt
danke für Deinen Kommentar! Vielleicht sollte ich das auch tun, denn die Art und Weise (Grund der Kündigungsfrist, wo doch noch Bestellungen zum Beipacken bis 16.11.04 entgegen genommen werden und widersprüchliche Aussagen -lt Mail 4 Wochen vorher, auf der HP steht 3 Wochen) finde ich nicht okay. Als Geschäftsmann würde ich in diesem Fall auch mal nach dem "Warum" fragen...
lg
Britt
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bettina,
16. Nov 2004, 12:04
Hallo Britt,
ich schließe mch Melanie an. Wenn Du es partout nicht haben willst, ist es doch ein leichtes, von Deinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
LG
Bettina
ich schließe mch Melanie an. Wenn Du es partout nicht haben willst, ist es doch ein leichtes, von Deinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen.
LG
Bettina
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